Alltags-Ratgeber

Krankenversicherungen

Grundlegend gibt es in Deutschland zwei Varianten der Krankenversicherung – die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Die meisten Bundesbürger sind zum Abschluss einer GKV verpflichtet und können somit die deutlich besseren Leistungen der PKV zunächst einmal nicht nutzen. Jedoch kann prinzipiell jedes GKV-Mitglied private Krankenzusatzversicherungen abschließen und mit ihnen den Versicherungsschutz auf ein privates Niveau heben.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet lediglich eine medizinische Grundversorgung, wobei 95 Prozent der Leistungen bei allen gesetzlichen Krankenkassen identisch sind. Auch die Beiträge sind allgemein reglementiert und richten sich nach dem Einkommen des Versicherten. Seit Anfang 2011 gilt ein erhöhter allgemeiner Beitragssatz von 15,5 Prozent. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer 8,2 Prozent seines Bruttoeinkommens monatlich an seine GKV abführen muss. Der Arbeitgeber übernimmt die restlichen 7,3 Prozent. Bei einigen Krankenkassen kommt eine monatliche Zusatzgebühr hinzu. Seit Beginn 2011 darf jede GKV einen beliebig hohen pauschalen Zusatzbeitrag verlangen.

Private Krankenversicherung

Zur Beanspruchung einer vollwertigen privaten Krankenversicherung sind nur bestimmte Kundengruppen berechtigt. Dazu zählen unter anderem Selbstständige, Studenten und Beamte. Angestellte dürfen der Privaten nur beitreten, wenn sie ein Jahr lang 49.500 Euro brutto verdient haben. Gerade Letztere können bei der PKV häufig von geringeren Beiträgen profitieren, da die private Krankenversicherung die Beitragsberechnung unabhängig vom Einkommen vornimmt. Zudem sind bei der Privaten hochwertige Leistungen wie die Chefarztbehandlung und Kostenübernahme bei Sehhilfen und Zahnersatz möglich.

Die Krankenzusatzversicherung

Wer keine PKV wählen darf oder möchte, kann seinen Krankenversicherungsschutz durch Krankenzusatzversicherungen ausbauen. Es sind dann Leistungen wie die Behandlung vom Chefarzt in der Klinik, Heilpraktikerbehandlung oder Zuschüsse bei Sehhilfen oder Zahnersatz möglich. Wie die PKV sind bei einer Krankenzusatzversicherung die Beiträge nicht vom Einkommen abhängig, sondern vom Alter, vom Geschlecht und den gesundheitlichen Risiken des Kunden. Sowohl Kosten als auch Leistungen sind zudem abhängig vom jeweiligen Tarif. Da es hier starke Unterschiede gibt, empfiehlt sich immer ein kostenloser Krankenversicherung Wechsel