Alltags-Ratgeber

Firmenversicherungen

Das Feld der Firmen- und Gewerbehaftpflichtversicherungen lässt sich grob in drei Kategorien unterteilen:die Haftpflichtversicherungen, die Geschäftsinhaltsversicherung und andere Versicherungen, für die Sie sich abhängig von der Unternehmung entscheiden können.

Haftpflichtversicherungen

Die Haftpflichtversicherungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Firmenversicherungen und quasi für jede Unternehmung unabdingbar. Es folgen einige grundlegende Informationen zu den verschiedenen Haftpflichtbereichen:

  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • Umweltschadenhaftpflicht
  • Produkthaftpflicht

Die Betriebshaftpflichtversicherung kurz BHV deckt Haftungsrisiken ab, die Folge einer unternehmerischen und/oder beruflichen Tätigkeit sind.

Versicherungsnehmer sind: Gewerbetreibende, Industrielle Betriebe, Handwerker, Freiberufler und andere Selbstständige.

Der Versicherungsschutz ergibt sich aus den vom Versicherungsnehmer definierten Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten, die dem Geschäftszweck dienen. Über die Leistung im berechtigten Schadensfall hinaus trägt die Betriebshaftpflichtversicherung auch die Kosten, die bei Abwehr einer unberechtigten Schadensersatzforderung entstehen.

Dabei ist zu beachten, dass die maximale Entschädigungsleistung des Versicherers über die Deckungssumme und nicht über die Versicherungssumme bestimmt wird. Die Berufshaftpflichtversicherung ist für einige Berufsgruppen gesetzlich vorgeschrieben, z. B. für Ärzte und andere Heilberufe, Steuerberater, Notare, Jäger etc.. Sie deckt Haftungsrisiken ab, die eine Folge der beruflichen Tätigkeit sind. Mit einem Versicherung Rechner Betriebshaftpflicht können Sie im Internet die verschiedenen Tarife vergleichen.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist vergleichbar mit einer Berufshaftpflichtversicherung.Sie bietet die Möglichkeit, Haftungsrisiken abzudecken, für Dienstleister, die nicht der gesetzlichen Pflicht unterliegen, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Zu diesen Berufsgruppen zählen diejenigen Personen oder Institutionen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit fremde Vermögensinteressen wahrnehmen oder anderweitig beratend tätig sind, beispielsweise Unternehmensberater oder Versicherungsvermittler. Die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung wird individuell auf Basis einer Risikoanalyse an die Risikosituation des Versicherungsnehmers angepasst.

Die Umweltschadenhaftpflicht ist eine sinnvolle Ergänzung zur Betriebshaftpflichtversicherung, sofern die unternehmerische Tätigkeit die Verunreinigung von Wasser, Luft oder Boden nach sich ziehen könnte. Sie ist nicht mehr zwingend Bestandteil der Betriebshaftpflicht und muss ggf. zusätzlich abgeschlossen werden.

Wichtig für den Unternehmer im Bereich Umwelt ist das Prinzip der Verursachervermutung. Das bedeutet, dass der Unternehmer für einen Schaden haftet, wenn seine Anlage den entstandenen Schaden hat herbeiführen können. Damit haftet er auch, wenn nicht nachgewiesen wurde, dass der Schaden von seiner Anlage verursacht wurde, die Vermutung dessen reicht aus.

Die Produkthaftpflicht ist eine weitere sinnvolle Ergänzung zur Betriebshaftpflicht. Sie bietet Versicherungsschutz in dem Falle, dass vom Versicherer erzeugte Produkte oder Leistungen beim Endverbraucher zu Schäden führen.

Welche Haftpflicht für welches Unternehmen einen besonderen Stellenwert einnimmt, hängt von den Eigenschaft und der Tätigkeit des Unternehmens ab. Daher macht es Sinn, die unternehmerischen Risiken genau zu kalkulieren und sich von einem Versicherungsmakler beraten zu lassen.