Alltags-Ratgeber
Neues aus dem Recht für Arbeit – Fachanwälte wissen Bescheid
Als Arbeitsrecht versteht man alle Bestimmungen, Verordnungen und Gesetze der abhängigen, unselbständigen Erwerbstätigkeit. Im Arbeitsrecht unterscheidet man nach dem Individual- und dem Kollektivarbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht regelt das arbeitsrechtliche Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und –geber; das Kollektivarbeitsrecht das Verhältnis zwischen Arbeitgeber, Arbeitgeberverbänden und den Personalräten, Gewerkschaften, Betriebsräten.
Reformen und Gesetzesänderungen
Egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, jeder setzt sich mehr oder weniger mit dem Arbeitsrecht auseinander. Begriffe wie: Arbeitszeit, Kündigung, Urlaubsanspruch, Pausen, Elternzeit, Kurzarbeit usw. hat schon jeder gehört. Doch welche Rechtsgrundlagen, die durch Reformen laufend geändert bzw. ergänzt werden, zur Umsetzung des eigenen Rechts gelten, damit setzt man sich meist erst im „Erlebensfall“ auseinander.
Der Kündigungsschutz ist im Rahmen des Arbeitsrechts (Kündigungsschutzgesetz) ein besonders wichtiges Thema, das alle, gerade in der Zeit von Rationalisierung, Stellenabbau und Arbeitslosigkeit angeht. Hier gibt es in der Rechtsprechung immer wieder neue Urteile, die auf den Reformen und Gesetzesänderungen basieren, um die Rechte der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu wahren und zu ratifizieren.
Bei Streitigkeiten bzw. zur Wahrung und Durchsetzung der Rechte werden Fachanwälte für Arbeitsrecht tätig, die alle neue Regelungen und Gesetze im Arbeitsrecht kennen. In allen größeren Städten findet man diese, die man auch über das Internet rasch recherchieren und kontaktieren kann. Bei der Suche gibt man beispielsweise ein - Arbeitsrecht Hamburg - anschließend werden alle Fachanwälte in und um Hamburg gelistet, nun heißt es nur noch den richtigen auswählen.
Neu im Jahr 2011
Es gibt wieder viel Neues aus dem Arbeitsrecht. Zum Beispiel wurde gesetzlich festgelegt, dass kein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber grundlos überwacht werden darf. Wichtige Änderungen im Arbeitsrecht gelten den Leiharbeitern, sie sollen mehr geschützt, gleichgestellt und besser bezahlt werden. Neu im Arbeitsrecht ist auch die Abschaffung der Lohnsteuerkarte. In Zukunft erfolgt die Erfassung und Übertrag an die Finanzverwaltung auf elektronischem Weg – das digitale System startet endgültig ab 2012.